AGB – Reise- und Mietbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma AM-Rentals zustande kommenden Vertrages.

Die Firma American Motorcycle Rentals GbR, Bruckgasse 3, 74423 Obersontheim; Tel.: 07141-5078625; E-Mail: mail@am-rentals.de; www.am-rentals.de, vermittelt Reisedienstleistungen.

AM-Rentals tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf:

-Mietmotorräder/Mietwagen

-Personen- und Frachtflüge

-Motorradtransporte mit Bahn, Schiff oder per Flugzeug

-Hotel- und Übernachtungsunterkünfte

-Versicherungen

-geführte Touren von EagleRider ( Kultourbikes )

-selbstgeführte Touren von EagleRider

Bezüglich dieser Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer bzw. des Veranstalters, die von AM-Rentals auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Für diese Leistungen werden keine Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt, da sie nicht versicherungsfähig sind und AM-Rentals nicht Veranstalter bzw. Leistungsträger dieser Leistungen ist. Für Reisen bei denen AM-Rentals als Veranstalter auftritt, werden ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, wie insbesondere den Vorschriften der §§ 651 a) – m) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), folgende Bedingungen vereinbart:

  1. Anmeldung/Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde AM-Rentals den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von AM-Rentals für die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch AM-Rentals zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, sofern die Buchung mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von AM-Rentals vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist AM-Rentals 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist AM-Rentals die Annahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Meldet der Kunde Mitreisende an, hat er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Für den Umfang der Reiseleistungen sind allein die Angaben von AM-Rentals sowie die sich aus den von AM-Rentals verwendeten Orts- und Hotelprospekten ergebenden Informationen verbindlich, sofern sich AM-Rentals nicht ausdrücklich schriftlich die Informationen und Beschreibungen Dritter zu Eigen macht.

  1. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ( Zugang der Annahmeerklärung sowie der Reiseunterlagen und Voucher ) ist vom Kunden der Reisepreise zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde der Zahlung zum Verzug, so ist AM-Rentals berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu belasten. Bei fristgerechter Stornierung wird der Reisepreis binnen 2 Wochen zurückerstattet, abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20 €

  1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen im AM-Rentals Prospekt sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AM-Rentals informiert den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AM-Rentals in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber AM-Rentals geltend zu machen.

  1. Motorradmiete und Sicherheitskaution

Sämtliche Reservierungen für Mietmotorräder werden von AM-Rentals nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig, welche sich in ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des Vermieters bestimmt. Auf Anfrage informiert AM-Rentals den Kunden über die Höhe der zu zahlenden Mietkaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges und dem jeweiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsbedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort der Anmietung und innerhalb des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter (Kunde) verantwortlich. Der Mieter (Kunde) verpflichtet sich, das Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind vertraglich vorgesehen.

  1. Hotel und Unterbringung

Die vorgesehenen Gasthöfe/Hotels/Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechenden US-Standard.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber AM-Rentals unter der oben genannten Anschrift von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AM-Rentals eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die getätigten Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit nicht der Rücktritt von AM-Rentals zu vertreten ist oder nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Entschädigungsanspruch von AM-Rentals ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, des prozentualen Verhältnisses zum Reisepreis sowie unter Beachtung von ersparten Aufwendungen und Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen aus folgender Übersicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Entschädigungshöhe ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei AM-Rentals: Bis 31 Tage vor Anreise 10 % / Mietmotorrad ( Person ),  30 – 21 Tage vor Anreise 30 %, 20 – 11 Tage vor Anreise 60 %, ab 10 Tage vor Anreise 100 %. Gelingt es dem Kunden, den durch seinen Rücktritt oder Nichtantritt freiwerdenden Tourplatz durch einen Ersatzteilnehmer anderweitig zu besetzen entsteht hierfür lediglich eine vom Kunden zu tragende Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AM-Rentals durch den Rücktritt bzw. den Nichtantritt überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. AM-Rentals behält sich vor, in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche sich unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen beziffern lässt und von AM-Rentals zu belegen ist. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann AM-Rentals vom Kunden ein pauschales Umbuchungsentgeld in Höhe von 50,00 € pro Kunde erheben.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl der geführten Touren von EagleRider ( Kultourbikes ) 

AM-Rentals behält sich vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn sie in der jeweiligen Tourausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat AM-Rentals unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Tourabsage

Für den Fall, dass AM-Rentals die Reise aus Gründen absagen muss, welche nicht in ihrem Einwirkungsbereichen liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege, etc., erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651 j)

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e) Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4, S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

  1. Preisanpassung

Der Reiseveranstalter / Vermittler behält sich vor den angebotenen Reisepreis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter / Vermittler verteuert hat.

Bei einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter / Vermittler den Reisenden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ist der Kunde berechtigt gebührenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern es dem Reiseveranstalter / Vermittler aus seinem Angebot möglich ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Dieser Anspruch ist unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters / Vermittlers zu machen.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

AM-Rentals kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von AM-Rentals nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AM-Rentals, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Teilnehmer der Reise haben jederzeit aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. AM-Rentals behält sich vor, im Interesse einer reibungslosen Gruppentour bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer nach vorausgegangener Ermahnung von der Tour auszuschließen und eventuell das Mietmotorrad sicherzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor Rentalstart über diese Sanktion belehrt und zu den Tagesetappen eingewiesen.

  1. Obliegenheiten des Kunden

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, AM-Rentals einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich der Tourleitung bzw. dem Tourleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Tourleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel unverzüglich gegenüber AM-Rentals zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Tourleitung bzw. von AM-Rentals wird der Kunde in der Tourbeschreibung, spätestens jedoch mit den Tourunterlagen, unterrichtet. Die Tourleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c) BGB bezeichneten Art nach § 615 e) BGB oder aus wichtigem, AM-Rentals erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er AM-Rentals zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AM-Rentals verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, AM-Rentals erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde hat AM-Rentals zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von AM-Rentals mitgeteilten Frist erhält. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindert und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er AM-Rentals auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

  1. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von AM-Rentals für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit AM-Rentals für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von AM-Rentals für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach den Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.  AM-Rentals haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Mietmotorräder/Mieterwagen, Personen- und Frachtflüge, Motorradtransporte, Hotels- und Übernachtungsunterkünfte sowie Versicherungen). AM-Rentals schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch Dritte verursacht werden. Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich dafür, dass Schäden an Gepäck oder Frachtgut vor Ort unverzüglich mittels entsprechender Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden, die Vorschriften der jeweils geltenden Straßenverkehrsordnung eingehalten werden, die eigene Fahrweise dem jeweiligen Können sowie dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilnehmer angepasst wird, Anschlussflüge oder sonstige Transfers erreicht werden.  AM-Rentals übernimmt keine Haftung für Verspätungsschäden, sofern ein Ausschluss der Haftung diesbezüglich unter Berücksichtigung internationaler Bestimmungen (IATA) zulässig ist. Für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen und die Gültigkeit der Ausweispapiere sowie des geforderten Führerscheins ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargo-Abteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt. AM-Rentals haftet nicht für erkennbare Druck- und Rechenfehler. AM-Rentals ist in diesem Fall zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigt.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AM-Rentals unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach § 651 c) – f) BGB verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Kunden und AM-Rentals Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AM-Rentals die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

AM-Rentals wird die Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheit in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender, wie z.B. doppelte Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit, vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus den Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn AM-Rentals schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. AM-Rentals haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AM-Rentals eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Bild-, Film- und Videoaufnahmen

Eventuell während der Touren von EagleRider oder deren Vertreter angefertigte Fotographien, Dias, Film- oder Videoaufnahmen, etc. sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum von EagleRider.  EagleRider ist berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist. Der Kunde willigt insoweit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung des Bildes und/oder der Stimme des Kunden für Fotographien, Filmaufnahmen und Interviews des Kunden, die im Zusammenhang mit der Reise von EagleRider oder deren Vertreter erstellt werden, zu Werbezwecken auf der Internet-Plattform von AM-Rentals, in Printmedien und fotomechanischen Vervielfältigungen, in unveränderter oder geänderter Form, durch AM-Rentals ein.

  1. Versicherungen 

AM-Rentals empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. –> Versicherungen

  1. Bezahlung

Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt AM-Rentals die Bankverbindung des Kunden, seine Adresse oder die Adresse des Unterlagenempfängers sowie das Einverständnis des Kunden zum Lastschriftverfahren. Im Falle einer Zahlung per Überweisung verpflichtet sich der Kunde bis zum vereinbarten Zahlungsziel den Betrag auf das Konto von AM-Rentals zu überweisen. Die Daten findet er auf der Buchungsbestätigung die er zeitnah nach der Buchung erhält. Gerne kann auch in Bar vor Ort bezahlt werden.

  1. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AM-Rentals findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen AM-Rentals im Ausland für die Haftung von AM-Rentals dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. Gerichtsstand

Der Kunde kann AM-Rentals an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von AM-Rentals gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner von AM-Rentals, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AM-Rentals vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen den Kunden und AM-Rentals anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

  1. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur persönliche und personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet, sofern dies zur Abwicklung ihrer Reise notwendig ist. Alle Mitarbeiter von AM-Rentals sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Tourbeschreibungen verlieren frühere Publikationen über gleich lautende Touren, Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

  1. Erklärung des Kunden

Mit der Anmeldung der Reise stimmt der Kunde folgender Erklärungen ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst. Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass AM-Rentals nicht für von mir verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für mein Fehlverhalten bzw. das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin den Anforderungen, die die von mir gebuchte Reise an meine Fähigkeiten stellt, in allen Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von AM-Rentals voll an. Transport, Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Besitz von Waffen ist auf den über AM-Rentals gebuchten Reisen strikt verboten. Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vertrag eventuell sofort gekündigt werden.

  1. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen sowie den Reiseprospekten abweichen. Änderungen der Tour- und Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.